Die Geschützte Radspur in der Holzmarktstraße in Berlin

Die Geschützte Radspur in der Holzmarktstraße in Berlin. © ADFC/April Agentur

Vom temporären Radweg zur schnell umsetzbaren Dauerlösung

Schnellausbauprojekte für den Radverkehr gehen auf den "taktischen Städtebau" zurück und umfassen viele Möglichkeiten, den öffentlichen Straßenraum schnell zu verändern: Die Bandbreite reicht von temporären Aktionen bis zu dauerhaften Lösungen.

Schnellausbauprojekte für den Radverkehr gehen auf den "taktischen Städtebau" zurück und umfassen ein umfangreiches Spektrum von Möglichkeiten zur raschen Veränderung des öffentlichen Straßenraums. Diese reichen von der sehr temporären Aktion bis hin zur dauerhaften Schnellausbaulösung. Ebenso wie aufwendigere, moderne bauliche Radwege sind Schnellausbau-Radwege für die dauerhafte Nutzung über Jahre hinweg geeignet.

Neu und vorteilhaft für die Kommunen sind die folgenden Aspekte: Schnellausbaulösungen für den Radverkehr wie Protected-Bike-Lanes (dt. Geschützte Radfahrstreifen) sind zeitnah und kostengünstig umzusetzen, besitzen eine hohe Flexibilität hinsichtlich der einsetzbaren Materialien und können kurzfristig nachjustiert werden und damit präziser an die Bedürfnisse und Verkehrssicherheit der Radfahrenden angepasst werden.

Charakteristika von Schnellausbau-Radwegen

  • werden von der kommunalen Verwaltung initiiert,
  • können in der verstetigten Form einschließlich Planung innerhalb eines Jahres eingerichtet werden, in der temporären Version als Pop up Bikelane sogar innerhalb von Tagen,
  • sind geplant in der Erwartung, dass sie nach der Installation noch Änderungen erfahren können,
  • werden gebaut mit Materialien, die solche Änderungen erlauben.

Varianten: Aktionsformat - Interimslösung - Dauerlösung

 

ADFC baut in Dresden temporär eine Pop-up-Bikelane auf.
ADFC baut in Dresden temporär eine Pop-up-Bikelane auf. © ADFC Sachsen

Pop-up-Bike-Lane als temporäre Aktion...

…wurden zunächst von Fahrrad-Aktivisten in den USA für Guerilla-Aktionen genutzt.

Später wurde das Format auch von Fachleuten aufgegriffen, um mit Demonstrationen auf der Straße „Protected Bike Lanes“ (dt. Geschützte Radfahrstreifen) zu testen und bürgernah zu verdeutlichen, wie auf der Straße mit diesen sehr einfachen Mitteln echte Veränderungen für mehr Verkehrssicherheit und ein höheres Sicherheitsempfinden von Radfahrenden möglich sind.  

Pop-up-Bike-Lanes wurden in großem Umfang  als Instrument des Ausprobierens von Planenden und Wissenschaftler*innen in zahlreichen Städten in den USA eingesetzt, bevor sie verstetigt wurden. Mehr dazu im ADFC-Youtube-Channel: „Complete Streets“ und im Vortrag Martha Roskowski (People for Bikes, USA), ADFC-Symposium 2016. Auch der ADFC setzt sie immer wieder im Rahmen seiner Kampagne #MehrPlatzFürsRad ein.

Pop-up-Bikelane in Berlin Hochbahnstraße
Pop-up-Bikelane in Berlin Hochbahnstraße © Peter Broytmann

Pop-up-Bike-Lane als Interimslösung...

…werden aktuell weltweit von Kommunen im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie eingesetzt, um möglichst vielen Menschen schnell eine gesunde aktive Mobilität zu ermöglichen. Dazu werden an mehrspurigen Straßen kurzfristig mit provisorischen Mitteln geschützte Radfahrstreifen auf einer Kfz-Fahrbahn eingerichtet.

Wie kurzfristig ein ganzes Netz von solchen geschützten Radfahrstreifen eingerichtet werden kann, zeigt derzeit Berlin. Dort wurden seit März 2020 bereits 25 km solcher Anlagen mittels Baustellen-Equipment eingerichtet und weitere sollen folgen.

Und damit andere Städte nachziehen können, hat Berlin auch gleich noch entsprechende Regelpläne für Planende herausgebracht: „Regelpläne zur temporären Einrichtung und Erweiterung von Radverkehrsanlagen“

Basis dafür sind Regelungen in der StVO, die es Kommunen bundesweit ermöglichen, geplante Radverkehrsmaßnahmen kurzfristig vorzuziehen. Im besten Fall gestalten sie dabei das Radwegenetz gleich so optimal, wie sie es in der Post-Pandemie-Zeit behalten wollen.

Mehr dazu im ADFC-Handlungsleitfaden für Kommunen „Bleibt alles anders: Corona und der (Rad)-Verkehr“ und den dazugehörigen Maßnahmepaketen.

Protected Bikelane in Berlin Holzmarktstraße
Protected Bikelane in Berlin Holzmarktstraße. © ADFC/April Agentur

Protected-Bike-Lane als dauerhafte Lösung...

…ist ein neues Entwurfs- und Gestaltungselemente für Radverkehrsanlagen, das in den USA entwickelt wurde. Die Protected-Bike-Lane stellt eine Weiterentwicklung des konventionellen Radfahrstreifens dar, bei dem eine Kfz-Fahrspur klar vom Autoverkehr abgegrenzt wird. Dabei kommen zum Schutz der Radfahrenden Trenn-Elemente wie Poller, Baken oder Blumenkübel zum Einsatz. In Berlin und Bonn wird die verstetigte Form der schnell und kostengünstig auf der Fahrbahn einzurichtenden geschützten Infrastruktur für Radfahrende bereits angewandt.

In der verstetigen Version als dauerhafte Lösung werden diese Radverkehrsanlagen als „Protected Bike Lane“ bzw. im deutschen Sprachgebrauch auch als „Geschützte Radfahrstreifen“ bezeichnet.

Dabei ist der Grundansatz einer in kürzester Zeit zu schaffenden und ggf. auch schnell nachzujustierenden geschützten Radverkehrsinfrastruktur für Menschen aller Alters- und Nutzungsgruppen identisch.

Mehr dazu im ADFC-Positionspapier „Geschützte Radfahrstreifen“

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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